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Kündigungsschreiben: Vorlage, Form und Frist (2026)

Ein Kündigungsschreiben muss in Deutschland schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen, keine E-Mail. Hier sind die Pflichtangaben, die gesetzliche Kündigungsfrist und eine kostenlose Vorlage zum Kopieren.

AI ResumeGuru Team
Veröffentlicht
10 Min. Lesezeit

Ein Kündigungsschreiben verfassen Sie in Deutschland so: Geben Sie oben Ihre Adresse, die des Arbeitgebers und das Datum an, erklären Sie klar die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses, nennen Sie den Beendigungstermin zur nächstmöglichen Frist, bitten Sie um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und unterschreiben Sie eigenhändig. Das Original geht auf Papier zu, eine E-Mail reicht rechtlich nicht.

Die Entscheidung steht. Sie gehen. Jetzt kommt der formale Teil, und in Deutschland ist der strenger geregelt, als viele denken. Anders als eine lockere Kündigungs-E-Mail in den USA verlangt das deutsche Arbeitsrecht eine bestimmte Form. Wer sie missachtet, riskiert, dass die Kündigung schlicht unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis weiterläuft.

Die gute Nachricht: Ein korrektes Kündigungsschreiben ist kurz und folgt einem festen Muster. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen die gesetzliche Form, die Pflichtangaben, die Kündigungsfrist und liefert eine fertige Vorlage zum Kopieren.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Kündigungsschreiben braucht in Deutschland zwingend die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift (BGB §623). Eine E-Mail, ein Fax oder eine WhatsApp sind unwirksam.
  • Pflichtangaben: Absender, Empfänger, Datum, klare Kündigungserklärung, Beendigungstermin und Unterschrift.
  • Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt für Arbeitnehmer vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (BGB §622), in der Probezeit zwei Wochen.
  • Bitten Sie ausdrücklich um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis (§109 GewO).
  • Einen Kündigungsgrund müssen Sie nicht nennen. Übergeben Sie das Schreiben gegen Empfangsbestätigung.

Warum die Form so wichtig ist

In Deutschland scheitert eine Kündigung nicht am Inhalt, sondern an der Form. Das ist der entscheidende Unterschied zu vielen anderen Ländern.

Schriftform ist Pflicht (BGB §623)

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen (BGB §623). Das heißt: Sie brauchen ein Originaldokument auf Papier mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift. Eine Kündigung per E-Mail, eingescanntem PDF, Fax, SMS oder WhatsApp ist unwirksam und beendet das Arbeitsverhältnis nicht.

Das ist kein Detail. Wenn Sie per E-Mail kündigen, läuft Ihr Arbeitsverhältnis rechtlich weiter, mit allen Pflichten. Die Kündigungsfrist beginnt erst, wenn ein formgerechtes Original beim Arbeitgeber zugegangen ist.

Und unabhängig von der Form gilt: Wie Sie gehen, bleibt in Erinnerung. Ihre heutige Führungskraft ist morgen eine Referenz, übernächstes Jahr ein Kontakt bei LinkedIn und vielleicht irgendwann wieder Kollege. Ein sauberer, sachlicher Abgang zahlt sich langfristig aus.


An wen richten Sie das Kündigungsschreiben?

Richten Sie das Kündigungsschreiben an Ihren Arbeitgeber, also an die natürliche oder juristische Person, mit der Sie den Arbeitsvertrag geschlossen haben (etwa die GmbH), und adressieren Sie es an die kündigungsberechtigte Person, meist die Geschäftsführung oder die Personalabteilung.

So ordnen Sie es richtig ein:

  • Empfänger im Schreiben: das Unternehmen bzw. die Geschäftsführung. Beispiel: „Müller Maschinenbau GmbH, z. Hd. der Geschäftsführung“.
  • Persönliches Gespräch: zuerst mit Ihrer direkten Führungskraft, dann das Schreiben als formale Bestätigung.
  • Personalabteilung: kümmert sich um die Abwicklung (Personalakte, letzte Abrechnung, Arbeitszeugnis), ist aber nicht zwingend der formale Adressat.

Wer muss unterschreiben?

Sie unterschreiben eigenhändig. Wenn ein Bevollmächtigter (etwa über eine Vorsorgevollmacht) für Sie kündigt, muss die Vollmacht im Original beiliegen, sonst kann der Arbeitgeber die Kündigung zurückweisen. Im Normalfall unterschreiben Sie selbst, mit vollem Namen, blauer oder schwarzer Tinte, auf dem Originalblatt.


Die Pflichtangaben eines Kündigungsschreibens

Ein wirksames und professionelles Kündigungsschreiben enthält diese Bausteine, in dieser Reihenfolge:

  1. 1

    Absender und Empfänger

    Oben Ihr Name und Ihre Adresse, darunter Firma und Anschrift des Arbeitgebers, z. Hd. der Geschäftsführung oder Personalabteilung.

  2. 2

    Ort und Datum

    Rechtsbündig, mit dem Tag, an dem Sie das Schreiben übergeben. Das Datum ist für die Fristberechnung wichtig.

  3. 3

    Betreff

    Klar und kurz: „Kündigung meines Arbeitsverhältnisses“.

  4. 4

    Klare Kündigungserklärung

    „Hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht.“ Keine Konjunktive, keine Vielleicht-Formulierungen.

  5. 5

    Beendigungstermin

    Der wichtigste Satz: „... zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“

  6. 6

    Bitte um Arbeitszeugnis und Empfangsbestätigung

    Bitten Sie um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis (§109 GewO) und um eine schriftliche Bestätigung des Beendigungstermins.

  7. 7

    Gruß und eigenhändige Unterschrift

    „Mit freundlichen Grüßen“, darunter Ihre handschriftliche Unterschrift auf dem Original.

Der Satz, den Sie nicht vergessen dürfen

Schreiben Sie den Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ hinter Ihr Wunschdatum. Falls Sie sich bei der Frist verrechnen, gilt die Kündigung dann automatisch zum korrekt berechneten Termin, statt unwirksam zu sein oder erst einen Monat später zu greifen.


Form und Aufbau: Ton und Struktur

Ein Kündigungsschreiben ist ein Geschäftsbrief, kein persönlicher Brief. Halten Sie es nüchtern und knapp.

  • Länge: eine Seite, maximal drei kurze Absätze.
  • Ton: sachlich und höflich, weder gekränkt noch überschwänglich.
  • Anrede: „Sehr geehrte Frau [Name]“ oder „Sehr geehrte Damen und Herren“.
  • Aufbau: Briefkopf nach DIN 5008, Betreff, Kündigungserklärung, Beendigungstermin, Bitte um Zeugnis, Gruß, Unterschrift.

Wenn Sie ohnehin die Branche oder das Berufsfeld wechseln, hilft derselbe ruhige Ton auch in der Bewerbung. Eine klare Geschichte, warum Sie weiterziehen, wirkt souveräner als eine defensive, genau das braucht auch ein guter Lebenslauf bei Karrierewechsel.


Erst das Gespräch, dann das Schreiben

Der häufigste Fehler: Die Führungskraft erfährt aus dem Briefumschlag, dass Sie gehen.

Die professionelle Reihenfolge:

  1. Gespräch zuerst. Sagen Sie es Ihrer direkten Führungskraft persönlich, bevor irgendetwas schriftlich vorliegt. Das ist respektvoll und Sie steuern den Ton.
  2. Schreiben als Bestätigung. Direkt nach dem Gespräch übergeben Sie das formgerechte Kündigungsschreiben gegen Empfangsbestätigung.

Was Sie im Gespräch sagen können:

„Ich möchte Ihnen persönlich mitteilen, dass ich mich beruflich verändern werde und das Arbeitsverhältnis fristgerecht kündige. Mein letzter Arbeitstag wäre demnach der [Datum]. Ich habe die Zeit hier sehr geschätzt und möchte die Übergabe so reibungslos wie möglich gestalten.“

Das Gespräch ist der menschliche Teil. Das Schreiben ist die Form.


Die Kündigungsfrist: Was das Gesetz vorschreibt

Wie viel Frist Sie einhalten müssen, steht zuerst in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag. Sagt der nichts, gilt das Gesetz.

Gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer (BGB §622)

Für die Eigenkündigung durch Arbeitnehmer gilt einheitlich eine gesetzliche Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (BGB §622 Absatz 1). In der Probezeit (bis zu sechs Monate) verkürzt sie sich auf zwei Wochen zu einem beliebigen Tag (BGB §622 Absatz 3). Achtung: Vier Wochen sind nicht dasselbe wie ein Monat.

Die nach Betriebszugehörigkeit gestaffelten, längeren Fristen (ein bis sieben Monate) gelten nur für die Kündigung durch den Arbeitgeber (BGB §622 Absatz 2), nicht für Ihre eigene Kündigung, es sei denn, Ihr Vertrag vereinbart sie ausdrücklich auch für Sie. Wie Sie Ihren letzten Arbeitstag genau berechnen und welche Sonderfälle es gibt, erklärt unser Leitfaden Was ist die Kündigungsfrist? im Detail.


Vorlage: Kündigungsschreiben (ordentliche Kündigung)

Kopieren Sie diese Vorlage, ersetzen Sie die Platzhalter, drucken Sie sie aus und unterschreiben Sie eigenhändig. Oder Sie erstellen sie kostenlos.

[Ihr Vorname Nachname] [Ihre Straße und Hausnummer] [PLZ Ort]

Müller Maschinenbau GmbH z. Hd. der Geschäftsführung [Straße und Hausnummer] [PLZ Ort]

[Ort], den [Datum]

Kündigung meines Arbeitsverhältnisses

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung sowie den Beendigungstermin schriftlich. Ich bitte zudem um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.

Für die Zusammenarbeit bedanke ich mich und wünsche dem Unternehmen weiterhin viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

[Eigenhändige Unterschrift] [Ihr Vorname Nachname]


Vorlage: Kündigung in der Probezeit

Kündigung meines Arbeitsverhältnisses

Sehr geehrte Frau Schneider,

hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit fristgerecht zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Ich bitte um eine schriftliche Empfangsbestätigung und um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.

Mit freundlichen Grüßen

[Eigenhändige Unterschrift] [Ihr Vorname Nachname]

Probezeit-Frist

In der Probezeit gilt die verkürzte Frist von zwei Wochen (BGB §622 Absatz 3), und diese zwei Wochen können zu jedem beliebigen Tag enden, nicht nur zum 15. oder Monatsende. Prüfen Sie trotzdem Ihren Vertrag, denn manche Verträge oder Tarifverträge regeln längere Fristen.


Was Sie weglassen sollten

Das gehört nicht ins Kündigungsschreiben

  • Beschwerden oder Vorwürfe. Auch berechtigte nicht. Das Schreiben landet in Ihrer Personalakte.
  • Eine lange Begründung. „Ich kündige aus persönlichen Gründen“ genügt, oder gar kein Grund.
  • Den Namen des neuen Arbeitgebers. Den müssen Sie nicht nennen.
  • Emotionales oder Ironie. Sachliches Feedback gehört in ein ruhiges Abschlussgespräch.
  • Bedingungen oder Drohungen. Eine Kündigung „nur falls Sie mir nicht mehr Gehalt zahlen“ ist keine wirksame Kündigung.

Die Faustregel: Schreiben Sie es so, als würde eine künftige Personalabteilung es lesen. Denn manchmal tut sie das, über das Arbeitszeugnis und Referenzen.


Nach der Kündigung: Was jetzt zu tun ist

Mit dem übergebenen Schreiben beginnt die Frist, nicht das Ende Ihrer Aufgaben.

Empfangsbestätigung sichern und Übergabe planen

Lassen Sie sich den Zugang schriftlich mit Datum bestätigen, denn die Frist beginnt erst mit dem Zugang beim Arbeitgeber. Schreiben Sie dann ein kurzes Übergabedokument: offene Aufgaben, wichtige Kontakte, wo Dateien liegen. Das ist das, woran sich Ihr Team später erinnert.

Freistellung und Resturlaub klären

Manche Arbeitgeber stellen Sie für die restliche Kündigungsfrist frei (bezahlte Freistellung), oft unter Anrechnung Ihres Resturlaubs. Klären Sie schriftlich, ob die Freistellung unwiderruflich ist und ob Ihr Resturlaub damit abgegolten wird. Offene Urlaubstage, die Sie nicht mehr nehmen können, sind grundsätzlich auszuzahlen.

Arbeitszeugnis nicht vergessen

Sie haben nach §109 GewO Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis, auf Wunsch ein qualifiziertes mit Bewertung von Leistung und Verhalten. Der Arbeitgeber muss es „unverzüglich“ ausstellen. Prüfen Sie das Zeugnis auf versteckte Codes, die Notenskala in deutschen Zeugnissen ist subtil.

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Checkliste vor der Übergabe

Bevor Sie das Schreiben übergeben

  • Sie haben zuerst persönlich mit Ihrer Führungskraft gesprochen
  • Das Schreiben ist an den richtigen Empfänger (Geschäftsführung/Arbeitgeber) adressiert
  • Die Kündigungserklärung ist klar und ohne Konjunktiv formuliert
  • Der Beendigungstermin steht drin, plus „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“
  • Sie haben um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gebeten
  • Das Schreiben liegt als Original auf Papier vor, kein Scan, keine E-Mail
  • Sie haben eigenhändig mit vollem Namen unterschrieben
  • Sie übergeben gegen schriftliche Empfangsbestätigung oder per Einschreiben
  • Sie haben eine Kopie für Ihre Unterlagen behalten

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Häufig gestellte Fragen

Wie schreibe ich ein Kündigungsschreiben?

Nennen Sie oben Ihre Adresse, die des Arbeitgebers und das Datum, sprechen Sie klar die „ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses“ aus, geben Sie den Beendigungstermin zur nächstmöglichen Frist an, bitten Sie um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und unterschreiben Sie eigenhändig. Das Schreiben muss als Original auf Papier zugehen, eine E-Mail genügt rechtlich nicht.

Muss ein Kündigungsschreiben handschriftlich unterschrieben sein?

Ja. Nach BGB §623 ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nur in Schriftform wirksam, die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen. Das bedeutet eine eigenhändige Unterschrift auf dem Originaldokument. Kündigungen per E-Mail, WhatsApp, SMS oder Fax sind unwirksam und beenden das Arbeitsverhältnis nicht.

Kann ich per E-Mail kündigen?

Nein. Eine Kündigung per E-Mail, auch mit eingescannter Unterschrift, ist nach BGB §623 unwirksam, weil die gesetzliche Schriftform nicht erfüllt ist. Sie brauchen das Original auf Papier mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift. Geben Sie es persönlich gegen Empfangsbestätigung ab oder senden Sie es als Einschreiben.

Welche Angaben muss ein Kündigungsschreiben enthalten?

Pflicht sind: Ihr Name und Ihre Adresse, Name und Adresse des Arbeitgebers, das Datum, eine klare Kündigungserklärung („hiermit kündige ich“), der Beendigungstermin zur nächstmöglichen Frist und Ihre eigenhändige Unterschrift. Empfohlen sind zusätzlich die Bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und um eine schriftliche Empfangsbestätigung. Einen Kündigungsgrund müssen Sie nicht angeben.

Muss ich im Kündigungsschreiben einen Grund nennen?

Nein. Bei einer ordentlichen Eigenkündigung müssen Sie keinen Grund angeben, und das sollten Sie auch nicht. Eine sachliche Formulierung wie „aus persönlichen Gründen“ reicht völlig, oder Sie nennen gar keinen. Gründe gehören eher ins persönliche Gespräch, nicht ins Schreiben, das in Ihrer Personalakte landet.

Wie formuliere ich „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“?

Schreiben Sie: „Hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“ Der Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ schützt Sie, falls Sie sich beim Datum verrechnen. Die Kündigung gilt dann automatisch zum korrekt berechneten Termin.

Wie kündige ich in der Probezeit?

In der Probezeit (maximal sechs Monate) gilt nach BGB §622 Absatz 3 eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen, sofern der Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes regelt. Die zwei Wochen können zu jedem beliebigen Tag enden, nicht nur zum 15. oder Monatsende. Das Schreiben muss trotzdem schriftlich mit Unterschrift erfolgen.

Soll ich um ein Arbeitszeugnis bitten?

Ja, nehmen Sie die Bitte ins Kündigungsschreiben auf. Nach §109 GewO haben Sie bei Beendigung Anspruch auf ein schriftliches, auf Wunsch qualifiziertes Arbeitszeugnis mit Bewertung von Leistung und Verhalten. Wenn Sie früh darum bitten, vermeiden Sie Verzögerungen, denn der Arbeitgeber muss das Zeugnis „unverzüglich“ ausstellen.

Muss ich vorher mit meinem Chef sprechen?

Rechtlich nein, menschlich ja. Das persönliche Gespräch zuerst, dann das schriftliche Kündigungsschreiben als formale Bestätigung, ist die professionelle Reihenfolge. So erfährt Ihre Führungskraft die Nachricht von Ihnen direkt und nicht aus einem Briefumschlag. Das Schreiben dokumentiert anschließend den Beendigungstermin.

Wie übergebe ich das Kündigungsschreiben rechtssicher?

Am besten persönlich gegen schriftliche Empfangsbestätigung mit Datum und Unterschrift, idealerweise vor einem Zeugen. Alternativ per Einschreiben oder durch einen Boten, der den Inhalt kennt. Entscheidend ist der Zugang: Die Kündigungsfrist beginnt erst, wenn das Schreiben beim Arbeitgeber eingegangen ist, nicht wenn Sie es abschicken.

Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Aufhebungsvertrag?

Bei einer Kündigung beenden Sie das Arbeitsverhältnis einseitig unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung, die das Arbeitsverhältnis oft sofort beendet, aber zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen kann. Unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag nie unter Druck, sondern erst nach Beratung.

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