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Kündigungsfrist: Wie lange und richtig berechnet (2026)

Die Kündigungsfrist ist die Zeit zwischen Ihrer Kündigung und dem letzten Arbeitstag. Hier sind die gesetzlichen Fristen nach BGB, wie Sie den letzten Tag berechnen und was in Probezeit und mit Tarifvertrag gilt.

AI ResumeGuru Team
Veröffentlicht
9 Min. Lesezeit

Die Kündigungsfrist ist die Zeit zwischen dem Zugang Ihrer Kündigung beim Arbeitgeber und Ihrem letzten Arbeitstag. In Deutschland beträgt sie für Arbeitnehmer gesetzlich vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (BGB §622). In der Probezeit sind es zwei Wochen. Wie lang sie genau ist, steht zuerst in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag.

Sie haben entschieden zu kündigen, und irgendwo taucht der Begriff „Kündigungsfrist“ auf, im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder im Hinterkopf, während Sie überlegen, wie viel Vorlauf Sie eigentlich schulden. Anders als in den USA, wo zwei Wochen meist nur eine Höflichkeit sind, ist die Frist in Deutschland gesetzlich geregelt und bindend.

Dieser Leitfaden erklärt, wie lang die Kündigungsfrist ist, wie Sie Ihren genauen letzten Arbeitstag berechnen, was in Probezeit und Tarifvertrag gilt, und was Ihr Arbeitgeber darf und was nicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kündigungsfrist = die Zeit zwischen Zugang der Kündigung und Ihrem letzten Arbeitstag.
  • Gesetzlicher Standard für Arbeitnehmer: vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende (BGB §622).
  • In der Probezeit nur zwei Wochen zu einem beliebigen Tag.
  • Arbeits- und Tarifvertrag können längere Fristen vorschreiben und haben Vorrang vor dem Gesetz.
  • Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung, nicht mit dem Absenden.

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Wie lang ist die gesetzliche Kündigungsfrist?

Die kurze Antwort: Für Arbeitnehmer gilt eine einheitliche gesetzliche Frist, unabhängig davon, wie lange Sie schon im Betrieb sind.

Die Rechtslage (BGB §622)

Für die Eigenkündigung durch Arbeitnehmer gilt eine gesetzliche Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (BGB §622 Absatz 1). Diese Frist ändert sich für Ihre eigene Kündigung nicht mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Vier Wochen sind dabei nicht dasselbe wie „ein Monat“.

4 Wochen

gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer

Zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Frist gilt einheitlich für die Eigenkündigung, unabhängig von der Betriebszugehörigkeit, sofern Arbeits- oder Tarifvertrag nichts Längeres regeln.

Source: BGB §622 Absatz 1, 2026

Die Reihenfolge, in der Sie prüfen, welche Frist gilt:

  1. Tarifvertrag (falls einer gilt): Er hat Vorrang und kann andere Fristen festlegen.
  2. Arbeitsvertrag: Er kann längere Fristen vereinbaren als das Gesetz, eine Verkürzung ist nur in engen Grenzen erlaubt.
  3. Gesetz (BGB §622): greift, wenn Vertrag und Tarif schweigen.

Ein häufiger Irrtum: Eine Klausel im Arbeitsvertrag, die für Sie eine längere Frist vorsieht, darf nicht kürzer sein als die für den Arbeitgeber. Längere, gleiche Fristen für beide Seiten sind dagegen üblich und zulässig.


Gestaffelte Fristen: Wann sie gelten

Viele verwechseln die nach Dienstjahren ansteigenden Fristen mit ihrer eigenen Kündigung. Diese gestaffelten Fristen gelten gesetzlich aber nur für die Kündigung durch den Arbeitgeber.

Betriebszugehörigkeit Frist (Arbeitgeber kündigt) Frist (Sie kündigen)
In der Probezeit (bis 6 Monate) 2 Wochen 2 Wochen
Unter 2 Jahre 4 Wochen zum 15./Monatsende 4 Wochen zum 15./Monatsende
Ab 2 Jahre 1 Monat zum Monatsende 4 Wochen zum 15./Monatsende
Ab 5 Jahre 2 Monate zum Monatsende 4 Wochen zum 15./Monatsende
Ab 8 Jahre 3 Monate zum Monatsende 4 Wochen zum 15./Monatsende
Ab 10 Jahre 4 Monate zum Monatsende 4 Wochen zum 15./Monatsende

Ihre eigene Frist bleibt also bei vier Wochen, egal wie lange Sie da sind, es sei denn, Ihr Vertrag dehnt die längeren Fristen ausdrücklich auf Sie aus. Quelle der Staffelung: BGB §622 Absatz 2.


So berechnen Sie Ihren letzten Arbeitstag

Hier verrechnen sich die meisten. „Vier Wochen“ klingt einfach, bis man vor dem Kalender sitzt und „zum 15. oder Monatsende“ einrechnen muss.

  1. 1

    Zugangsdatum festhalten

    Die Frist startet mit dem Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber, nicht mit dem Tag, an dem Sie entschieden haben oder das Schreiben abschicken.

  2. 2

    28 Tage vorrechnen

    Vier Wochen sind 28 Kalendertage, Wochenenden und Feiertage zählen mit.

  3. 3

    Nächsten Stichtag suchen

    Liegt nach den 28 Tagen ein 15. oder ein Monatsletzter? Der ist Ihr frühestmöglicher letzter Arbeitstag. Wenn nicht, rückt es auf den übernächsten Stichtag.

Zwei konkrete Beispiele:

  • Zugang am 1. Juni: Vier Wochen sind am 29. Juni um. Der nächste Stichtag ist der 30. Juni, also Ihr letzter Arbeitstag.
  • Zugang am 3. Juni: Vier Wochen reichen nicht mehr für den 30. Juni. Der nächste passende Stichtag ist der 15. Juli, Ihr letzter Arbeitstag ist also der 15. Juli.

Datum direkt ins Schreiben

Der sicherste Weg gegen Streit ums Enddatum: Nennen Sie Ihren letzten Arbeitstag direkt im Kündigungsschreiben und ergänzen Sie „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Unser Kündigungsschreiben-Generator setzt ein sauberes, datiertes Schreiben für Sie auf.


Kann der Arbeitgeber die Kündigung ablehnen oder verkürzen?

Eine häufige Sorge nach dem Einreichen: Können sie ablehnen oder mich früher rauswerfen?

Akzeptieren muss niemand. Eine ordentliche Kündigung wirkt mit ihrem Zugang automatisch, eine „Annahme“ ist nicht nötig. Umgekehrt kann Ihr Arbeitgeber Sie auch nicht zum Bleiben zwingen. Was er tun kann:

  • Den Beendigungstermin bestätigen. Der Normalfall. Sie arbeiten Ihre Frist und gehen am Datum aus dem Schreiben.
  • Sie freistellen. Er kann Sie für die restliche Frist von der Arbeit freistellen, oft unter Anrechnung des Resturlaubs (siehe unten).
  • Ein früheres Ende anbieten. Eine vorzeitige Beendigung ist nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich, etwa über einen Aufhebungsvertrag.

Freistellung heißt: Sie werden weiter bezahlt

Eine Freistellung beendet das Arbeitsverhältnis nicht früher. Es läuft bis zum Ende der Kündigungsfrist, und Ihr Gehalt wird weitergezahlt. Achten Sie darauf, ob die Freistellung widerruflich oder unwiderruflich ist und ob Ihr Resturlaub angerechnet wird. Lassen Sie sich beides schriftlich geben.

Die realistische Sorge ist also nicht, dass man Sie festhält, sondern dass man Sie eher früher gehen lässt.


Freistellung, Resturlaub und letztes Gehalt

Was passiert finanziell in der Kündigungsfrist? Die Grundregel: Bis zum Beendigungstermin bekommen Sie Ihr volles Gehalt, ob Sie arbeiten oder freigestellt sind.

Posten Was gilt in der Kündigungsfrist
Gehalt bis zum Beendigungstermin Wird voll gezahlt, auch bei Freistellung
Resturlaub Kann bei unwiderruflicher Freistellung angerechnet werden
Nicht genommener Urlaub Grundsätzlich auszuzahlen, wenn er nicht mehr genommen werden kann
Anteiliges 13. Gehalt / Bonus Je nach Vertrags- oder Tarifregelung

Der Urlaub ist der Punkt, der oft übersehen wird. Bei einer unwiderruflichen Freistellung darf der Arbeitgeber den Resturlaub anrechnen, dann gilt Ihr Urlaub als genommen. Bei einer widerruflichen Freistellung ist das umstritten. Klären Sie schriftlich, was gemeint ist.


Kündigung in der Probezeit oder in einem neuen Job

Viele nehmen an, in der Probezeit gälten ganz andere Regeln. Teilweise stimmt das.

  • Probezeit: Die gesetzliche Frist verkürzt sich auf zwei Wochen zu einem beliebigen Tag (BGB §622 Absatz 3), nicht nur zum 15. oder Monatsende. Die Probezeit darf höchstens sechs Monate dauern. Arbeits- oder Tarifvertrag können davon abweichen.
  • Job, den Sie gerade erst angefangen haben: Auch das ist erlaubt, nur unangenehm. Halten Sie die geltende Frist ein, bleiben Sie sachlich und brennen Sie keine Brücke ab, man begegnet sich.
  • Ein besseres Angebot ist da: Der übliche Grund. Eine kurze, korrekte Kündigung ist allemal besser als ein kommentarloses Verschwinden.

Wenn der Neustart ansteht, weil die Rolle nicht gepasst hat, hilft unser Leitfaden zum Lebenslauf bei Karrierewechsel, die kurze Station für die nächste Bewerbung sauber einzuordnen.


Aufhebungsvertrag statt Kündigung?

Statt zu kündigen, bieten manche Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag an, eine einvernehmliche Beendigung, oft sofort und ohne Frist. Das klingt bequem, hat aber einen Haken.

Vorsicht: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, riskiert eine Sperrzeit von in der Regel zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld, weil die Agentur für Arbeit von einer Mitverursachung der Arbeitslosigkeit ausgeht. Unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag nie spontan oder unter Druck. Holen Sie vorher Rat, etwa beim Anwalt für Arbeitsrecht oder der Gewerkschaft.

Ein Aufhebungsvertrag kann Sinn ergeben, wenn Sie ohnehin nahtlos in einen neuen Job wechseln. Wenn dazwischen eine Lücke droht, ist die ordentliche Kündigung mit Frist meist die sicherere Wahl.


Wo Ihre Kündigungsfrist steht

Raten Sie nicht. Prüfen Sie in dieser Reihenfolge:

Wo Ihre Frist geregelt ist

  • Ihr Arbeitsvertrag (die Kündigungsklausel)
  • Ein geltender Tarifvertrag (hat Vorrang)
  • Eine Betriebsvereinbarung, falls vorhanden
  • Das Gesetz: BGB §622, wenn nichts anderes geregelt ist

Steht nirgends etwas, gilt die gesetzliche Frist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende.


Was passiert, wenn Sie die Frist nicht einhalten?

Anders als im At-Will-System der USA ist die Frist in Deutschland bindend. Wer einfach früher geht, ohne Vereinbarung, begeht einen Vertragsbruch.

Wenn Sie die Frist einhalten Wenn Sie einfach früher gehen
Sauberer Austritt, gutes Arbeitszeugnis Vertragsbruch, möglicher Schadenersatz
Anspruch auf qualifiziertes Zeugnis (§109 GewO) Vertragsstrafe, falls im Vertrag vereinbart
Referenz und Netzwerk bleiben intakt Gefahr für die neue Stelle und den Ruf

In der Praxis sind Klagen selten, gerade bei einer kurzen Restzeit lassen viele Arbeitgeber früher gehen. Aber der Schaden für Referenz und Arbeitszeugnis ist real. Ein sauberes, datiertes Kündigungsschreiben schützt diesen Ruf. Wenn Sie nicht vor einem leeren Blatt sitzen wollen, schreibt der kostenlose Kündigungsschreiben-Generator eine formgerechte Version in Sekunden. Die komplette Anleitung steht in unserem Leitfaden Kündigungsschreiben: Vorlage und Form.


Das Fazit

Die Kündigungsfrist ist schlicht der Vorlauf zwischen Kündigung und Austritt. In Deutschland sind das für Arbeitnehmer vier Wochen zum 15. oder Monatsende, in der Probezeit zwei Wochen, und der Vertrag kann mehr vorsehen. Der kluge Weg: den Vertrag prüfen, den letzten Tag korrekt berechnen, schriftlich mit Unterschrift kündigen und sauber gehen.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist die Kündigungsfrist?

Die Kündigungsfrist ist die Zeit zwischen dem Zugang Ihrer Kündigung beim Arbeitgeber und Ihrem letzten Arbeitstag. In dieser Zeit läuft das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten normal weiter. Wie lang sie ist, ergibt sich aus Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag, und wenn dieser nichts regelt, aus dem Gesetz (BGB §622).

Wie lang ist die gesetzliche Kündigungsfrist?

Für Arbeitnehmer beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (BGB §622 Absatz 1). In der Probezeit verkürzt sie sich auf zwei Wochen zu einem beliebigen Tag. Vier Wochen sind nicht dasselbe wie ein Monat, das ist die häufigste Fehlannahme.

Was bedeutet vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende?

Sie können nur zu zwei festen Terminen im Monat kündigen: zum 15. oder zum letzten Tag des Monats. Zwischen dem Zugang Ihrer Kündigung und diesem Termin müssen mindestens vier volle Wochen (28 Tage) liegen. Verpassen Sie den Stichtag, verschiebt sich Ihr Austritt auf den nächsten passenden Termin.

Wie berechne ich meinen letzten Arbeitstag?

Zählen Sie ab dem Zugang der Kündigung 28 Tage (vier Wochen) und prüfen Sie, ob danach ein 15. oder ein Monatsende erreicht ist. Beispiel: Geht die Kündigung am 1. Juni zu, sind vier Wochen am 29. Juni um, der nächste mögliche Termin ist der 30. Juni. Geht sie am 3. Juni zu, reicht es nicht mehr für den 30. Juni, der letzte Tag ist dann der 15. Juli.

Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit?

In der Probezeit (maximal sechs Monate) gilt eine verkürzte Frist von zwei Wochen (BGB §622 Absatz 3). Diese zwei Wochen können zu jedem beliebigen Kalendertag enden, nicht nur zum 15. oder Monatsende. Arbeits- oder Tarifvertrag können auch in der Probezeit eine andere Frist vorsehen, prüfen Sie das.

Gilt für mich eine längere Frist je nach Betriebszugehörigkeit?

Für Ihre eigene Kündigung nicht automatisch. Die nach Dienstjahren gestaffelten längeren Fristen (ein bis sieben Monate) gelten gesetzlich nur für die Kündigung durch den Arbeitgeber (BGB §622 Absatz 2). Ihre Eigenkündigung bleibt bei vier Wochen, außer Ihr Vertrag vereinbart die längeren Fristen ausdrücklich auch für Sie.

Kann mein Arbeitgeber meine Kündigung ablehnen?

Nein. Eine ordentliche Kündigung muss nicht akzeptiert werden, sie wirkt mit Zugang automatisch. Ihr Arbeitgeber kann Sie auch nicht zum Bleiben zwingen. Er kann Sie aber für die restliche Frist freistellen oder eine frühere Beendigung im gegenseitigen Einvernehmen anbieten. Eine Bestätigung des Beendigungstermins ist üblich, aber keine Bedingung für die Wirksamkeit.

Was ist eine Freistellung?

Bei einer Freistellung läuft Ihr Arbeitsverhältnis bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter und Sie werden weiter bezahlt, müssen aber nicht mehr zur Arbeit kommen. Bei einer unwiderruflichen Freistellung wird oft der Resturlaub angerechnet. Klären Sie schriftlich, ob die Freistellung widerruflich ist und ob Urlaub damit abgegolten ist.

Kann ich vor Ende der Kündigungsfrist gehen?

Nur im gegenseitigen Einvernehmen oder über einen Aufhebungsvertrag. Einseitig die Frist zu verkürzen ist ein Vertragsbruch und kann zu Schadenersatz oder einer Vertragsstrafe führen, wenn der Vertrag eine vorsieht. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er Sie früher freigibt, das wird bei einer kurzen Restzeit oft gewährt.

Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist nicht einhalte?

Wenn Sie ohne Vereinbarung einfach früher gehen, verletzen Sie den Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber kann unter Umständen Schadenersatz oder eine vereinbarte Vertragsstrafe verlangen, und der neue Job kann gefährdet sein. In der Praxis sind Klagen selten, aber der Schaden für Ihre Referenz und das Arbeitszeugnis ist real.

Wann beginnt die Kündigungsfrist?

Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber, nicht mit dem Tag, an dem Sie das Schreiben abschicken. Maßgeblich ist also, wann das unterschriebene Original ankommt. Deshalb übergeben Sie es am besten persönlich gegen Empfangsbestätigung oder per Einschreiben, damit der Zugang nachweisbar ist.

Zählt die Kündigungsfrist Arbeitstage oder Kalendertage?

Die gesetzliche Frist rechnet in Kalendertagen. Vier Wochen sind 28 Kalendertage, Wochenenden und Feiertage zählen mit. Ein Feiertag in der Frist verlängert sie nicht. Endet die Frist auf einem Sonn- oder Feiertag, bleibt es bei diesem Datum, weil es sich um einen festen Endtermin (15. oder Monatsletzter) handelt.

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